Allgemeine Hinweise
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Herxheim
Allgemeine Hinweise
Das „Mitteilungsblatt Herxheim“ ist das amtliche Bekanntmachungsorgan der Verbandsgemeinde Herxheim. Es stellt keine öffentliche Einrichtung im Sinne der Gemeindeordnung dar, d.h. es besteht kein allgemeiner Nutzungsanspruch. In erster Linie dient es der Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen sowie der Selbstdarstellung und der Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde. Daher muss auch der amtliche Teil stets überwiegen und die Artikel dürfen nicht presseähnlich sein.
Neben dem amtlichen Teil, dürfen in einem nichtamtlichen Teil auch Nachrichten, Terminankündigungen sowie gestaltete Anzeigen von (gemeinnützigen) Vereinen, Kirchen und sozialen Einrichtungen der Verbandsgemeinde Herxheim veröffentlicht werden. Für Bürgerinitiativen, Parteien, Wählergruppen, politische Gruppierungen, Wahlvorschlagsträger und politisch motivierte Vereine bzw. Zusammenschlüsse gelten besondere Regelungen!
Es sind von allen Beitrags-Einsendern folgende Richtlinien zu beachten:
wöchentlicher Redaktionsschluss ist Dienstag, 8 Uhr
Beiträge, die später an uns übermittelt werden, können aufgrund der Bearbeitungsabläufe leider nicht mehr berücksichtigt werden. Auf etwaige Vorverlegung des Redaktionsschlusses weisen wir frühzeitig und großformatig hin. Der geänderte Termin ist zu beachten.
Texte müssen über unser Web-Portal eingereicht werden
Sollten Sie noch keine Zugangsdaten haben, so können Sie diese beantragen unter www.cmsweb.wittich.de
Vor der Eingabe in das System sollten Ihre Texte von Ihnen auf Fehler überprüft werden.
Texte, die per E-Mail an uns übermittelt werden, können künftig nur noch bei Störfällen und technischen Problemen abgedruckt werden.
Name des Text-Verfassers wird mit abgedruckt
Die Artikel werden nur mit Namen, Initialen, Kürzeln o.ä. unter dem Text abgedruckt. Bitte beachten Sie, dass die Übermittlung des Namens nicht automatisiert ist. Versehen Sie daher Ihre Artikel mit Ihrem Namen, Kürzel o.ä. als Unterschrift und nutzen dazu die Formatvorlage „Unterschrift“.
Werden Texte ohne Verfasser hochgeladen, werden sie nicht abgedruckt.
Die Redaktion des Amtsblattes prüft Ihre Texte inhaltlich
und behält sich ggf. vor, das Übermittelte nicht abzudrucken, sollte der Text nicht den rechtlichen Vorgaben des § 27 GemO (Gemeindeordnung) sowie der DVO (Durchführungsverordnung) und den VV (Verwaltungsvorschriften) entsprechen:
www.kommunalbrevier.de/kommunalbrevier/Gemeindeordnung-GemO
Veranstaltungshinweise
Veranstaltungshinweise werden entweder als PDF-Datei oder als JPG-Datei in das Web-Portal eingestellt. Sie werden maximal zweimal als Viertelseite abgedruckt. Eine weitere Veröffentlichung der enthaltenen Hinweise kann dann noch einmal im redaktionellen Teil erfolgen.
Halbe oder ganze Seiten bleiben grundsätzlich den Gemeinden und ihren Einrichtungen vorbehalten.
Pro Veranstalter und Veranstaltung kann in einer Ausgabe nur ein Veranstaltungshinweis in diesem Format abgedruckt werden.
Terminankündigungen
werden nur mit kurzen Inhaltsangaben und maximal drei Mal veröffentlicht.
Nachberichte von Vereinsveranstaltungen
dürfen grundsätzlich die maximale Anzahl von 2.500 Zeichen nicht überschreiben. Sie dürfen pro Veranstaltung maximal in zwei Ausgaben veröffentlich werden.
Pro Artikel
kann in der Regel nur ein Bild veröffentlicht werden. Digitale Fotos sollten bei einer Breite von 9 cm eine Auflösung von mindestens 300 dpi haben.
Eingereichte Artikel
werden nur in der Berichterstattung einer Gemeinde abgedruckt, das gilt auch für kleinere Hinweise.
Veranstaltungshinweise von Parteien, Wählergruppen, politischen Gruppierungen, Wahlvorschlagsträgernund politisch motivierten Vereinen bzw. Zusammenschlüssen
werden nur in der Rubrik „Terminhinweise von Parteien und politischen Gruppierungen – Nichtamtlich“ und maximal zweimal veröffentlicht. Der Umfang der Terminankündigung beschränkt sich auf den Veranstalter, den Ort, die Zeit, den Referenten sowie kurz und sachlich auf die Thematik bzw. das Programm. Ausnahmen können nur für jährlich wiederkehrende Traditions-Veranstaltungen, die einem gemeinnützigen Zweck dienen und nicht im Zusammenhang mit politischen Zwecken stehen, zugelassen werden. Ebenfalls für Vorbereitungsarbeiten öffentlichkeitswirksamer Jubiläums-Veranstaltungen. Es werden nur solche Veranstaltungen berücksichtigt, die sich an die Öffentlichkeit richten. Nachberichte zu Veranstaltungen von Parteien, über den reinen Veranstaltungshinweis hinausgehende Darstellungen oder überregionale Veranstaltungen (außerhalb der Grenzen des Landkreises) sowie Bilder werden grundsätzlich nicht veröffentlicht. Darüber hinaus ist es gestattet, kostenpflichtige Anzeigen im hierfür vorgesehenen Teil zu veröffentlichen.
Bürgerinitiativen
dürfen unter Vereinsnachrichten ausschließlich kurze Terminankündigungen veröffentlichen. Diese müssen sich auf den Veranstalter, den Ort, die Zeit, den Referenten sowie kurz und sachlich auf die Thematik bzw. das Programm beschränken. Es werden nur solche Veranstaltungen berücksichtigt, die sich an die Öffentlichkeit richten. Nachberichte zu Veranstaltungen, über den reinen Veranstaltungshinweis hinausgehende Darstellungen oder überregionale Veranstaltungen (außerhalb der Grenzen des Landkreises) sowie Bilder werden grundsätzlich nicht veröffentlicht.
Rubrik „Blick über die Gemeindegrenzen“
Hier dürfen Nachrichten und Terminankündigungen von Vereinen und gemeinnützigen Einrichtungen außerhalb der Verbandsgemeinde Herxheim, aber im Landkreis SÜW ansässig, veröffentlicht werden. Ist die vertraglich festgelegte, wöchentliche Seitenanzahl bereits überschritten, wird die Rubrik für diese Ausgabe gekürzt oder komplett gelöscht.
Private Anzeigen
Im Anzeigen-Teil haben Privatpersonen und Gewerbetreibende die Möglichkeit, kleinere Privat- und Werbeanzeigen zu schalten. Redaktionsschluss für Privat- und Werbeanzeigen ist ebenfalls grundsätzlich dienstags um 8 Uhr.
Private oder geschäftliche Anzeigen werden direkt bei Herrn Fritz Wünschel (Telefon: 06343 939265 oder E-Mail: fritz.wuenschel@gmx.de) aufgegeben. Aktuelle Preise und Infos erhalten Sie direkt über ihn.
Versand unseres Amtsblattes
Sollten Sie nicht in unserer Verbandsgemeinde wohnen, aber trotzdem Interesse am Bezug des Amtsblattes haben, so können Sie es bestellen. Hierbei entstehen je nach Versandart folgende Kosten:
79,05 Euro jährlich bei wöchentlichem Versand;
40,30 Euro jährlich bei 14-tägigem Versand.
Noch Fragen?
Fragen zum Amtsblatt oder gewünschte Artikelveröffentlichungen bitte immer an die allgemeine E-Mail Adresse: