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Informationen aus dem Rathaus

Jeder Einzelne leistet seinen Beitrag zum Wohl einer Gemeinschaft. Das ist die Basis für ein Team, eine Gesellschaft und die gesamte Zivilisation.“ – Vince Lombardi

Fälligkeiten


Fälligkeiten der Grund- und Gewerbesteuer,
wiederkehrende Beiträge und der Hundesteuer im Jahr 2023

Die Verbandsgemeindekasse weist darauf hin, dass zu folgenden Stichtagen Abgaben fällig sind:

15. Februar / 15.Mai / 15. August / 15. November

  • Gewerbesteuer
  • Grundsteuer (mit Nebenabgaben)
  • wiederkehrende Beiträge

 

01.Juli

  • Hundesteuer

Wir bitten Sie die fälligen Forderungen pünktlich zu überweisen um Mahngebühren und einzuleitende Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden.

Zur Teilnahme an dem SEPA-Lastschriftverfahren können Sie jederzeit bei der Verbandsgemeindekasse, Tel. 501-206 oder 207 ein Formular anfordern.

 

-Verbandsgemeindekasse -