Fälligkeiten der Grund- und Gewerbesteuer,
wiederkehrende Beiträge und der Hundesteuer im Jahr 2023
Die Verbandsgemeindekasse weist darauf hin, dass zu folgenden Stichtagen Abgaben fällig sind:
15. Februar / 15.Mai / 15. August / 15. November
- Gewerbesteuer
- Grundsteuer (mit Nebenabgaben)
- wiederkehrende Beiträge
01.Juli
- Hundesteuer
Wir bitten Sie die fälligen Forderungen pünktlich zu überweisen um Mahngebühren und einzuleitende Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden.
Zur Teilnahme an dem SEPA-Lastschriftverfahren können Sie jederzeit bei der Verbandsgemeindekasse, Tel. 501-206 oder 207 ein Formular anfordern.
-Verbandsgemeindekasse -