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Informationen aus dem Rathaus

Jeder Einzelne leistet seinen Beitrag zum Wohl einer Gemeinschaft. Das ist die Basis für ein Team, eine Gesellschaft und die gesamte Zivilisation.“ – Vince Lombardi

Information zur Überbrückungshilfe III

Hilfsinstrumente des Bundes zum Ausgleich der wirtschaftlichen Folgen

  • November-/Dezemberhilfe (hierbei handelt es sich um eine außerordentliche Wirtschaftshilfe)
  • Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen:
    • Überbrückungshilfe I (Fördermonate Juni bis August 2020) (ausgelaufen),
    • Überbrückungshilfe II (Fördermonate Sept. bis Dez. 2020) und
    • Überbrückungshilfe III (Fördermonate November 2020 bis Juni 2021)

Die obige Grafik stellt den Zusammenhang der Überbrückungshilfe III und der November-/Dezemberhilfe dar.


Eine Doppelförderung bei diesen Instrumenten ist ausgeschlossen. Daher sind Unternehmen, die November bzw. Dezemberhilfe erhalten haben, für diese beiden Monate nicht antragsberechtigt, Leistungen nach der Überbrückungshilfe II für diese Monate werden angerechnet.

Unter den folgenden Links finden Sie die aktuellen Informationen zur Überbrückungshilfe III:

Quelle: Tourismus- und Heilbäderverband Rheinland-Pfalz e.V.