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Informationen aus dem Rathaus

Jeder Einzelne leistet seinen Beitrag zum Wohl einer Gemeinschaft. Das ist die Basis für ein Team, eine Gesellschaft und die gesamte Zivilisation.“ – Vince Lombardi

Landtagswahl 14.03.2021


Wahlvorschlagsträger, die nicht privilegiert sind müssen bis spätestens 29.12.2020 gültige Unterstützungsunterschriften für ihren Wahlvorschlag einreichen.

Bewerber müssen bis spätestens 06.01.2021 eine Wählbarkeitsbescheinigung vorlegen.

Beide Bescheinigungen erteilt das Bürgerbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim für Stimmberechtigte aus dem Bereich der Verbandsgemeinde zu den üblichen Öffnungszeiten des Bürgerbüros. Zwischen den Feiertagen ist die Verwaltung geschlossen. Das Bürgerbüro ist für die Ausstellung der Bescheinigungen am 28. und 29. Dezember 2020 über eine Rufbereitschaft unter der 0151 21 03 25 87  zu erreichen.

Termine können bereits vorab vereinbart werden.

Für evtl. Wartezeiten bitten wir um Verständnis.