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Informationen aus dem Rathaus

Jeder Einzelne leistet seinen Beitrag zum Wohl einer Gemeinschaft. Das ist die Basis für ein Team, eine Gesellschaft und die gesamte Zivilisation.“ – Vince Lombardi

Sperrzeit und Feiertagsruhe in Gaststätten und Spielhallen in den Monaten November und Dezember


Die Sperrzeit für das Automatenspiel in Gaststätten und Spielhallen beginnt jeweils um 02:00 Uhr und endet um 08:00 Uhr.

Während der Sperrzeit und an den nachfolgenden Tagen ist das Automatenspiel in Gaststätten und Spielhallen nicht zugelassen:

  • am Allerheiligentag (01.11.2024),
  • am Volkstrauertag (17.11.2024),
  • am Totensonntag (24.11.2024) und
  • am 1. Weihnachtstag (25.12.2024) jeweils ganztags und
  • am 24.12.2024 ab 13:00 Uhr.

Ein Verstoß gegen die genannten Verbote kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Kopf:
Telefon: 07276 501-124
E-Mail: m.kopf@herxheim.de.