Die Sperrzeit für das Automatenspiel in Gaststätten und Spielhallen beginnt jeweils um 02:00 Uhr und endet um 08:00 Uhr.
Während der Sperrzeit und an den nachfolgenden Tagen ist das Automatenspiel in Gaststätten und Spielhallen nicht zugelassen:
- am Allerheiligentag (01.11.2024),
- am Volkstrauertag (17.11.2024),
- am Totensonntag (24.11.2024) und
- am 1. Weihnachtstag (25.12.2024) jeweils ganztags und
- am 24.12.2024 ab 13:00 Uhr.
Ein Verstoß gegen die genannten Verbote kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Kopf:
Telefon: 07276 501-124
E-Mail: m.kopf@herxheim.de.