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Informationen aus dem Rathaus

Jeder Einzelne leistet seinen Beitrag zum Wohl einer Gemeinschaft. Das ist die Basis für ein Team, eine Gesellschaft und die gesamte Zivilisation.“ – Vince Lombardi

Auslandsdeutsche und Unionsbürger

Teilnahme an der Europawahl in Deutschland für Unionsbürger und Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik leben

Die Wahl des Europäischen Parlaments findet in Deutschland am 26. Mai 2019 statt.

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Unter den Vorsetzungen des § 15 und §16 Europawahlordnung wird grundsätzlich jeder wahlberechtigte Deutsche von Amts wegen automatisch ins Wählerverzeichnis seiner Wohnsitzgemeinde eingetragen.

Unionsbürger

Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können
entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal und nur persönlich wählen.

Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

Hierfür müssen Sie bis spätestens 5. Mai 2019 (21. Tag vor der Wahl) einen schriftlichen Antrag stellen und im Original (mit Unterschrift), sofern Sie im Gebiet unserer Verbandsgemeinde wohnen bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim einreichen.

Das Formular und weitere Information hat der Bundeswahlleiter unter https://www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019/informationen-waehler/unionsbuerger.html zur Verfügung gestellt.

Sofern Sie an Ihrem Wohnort bereits im Wählerverzeichnis geführt werden und dies nicht mehr wollen, ist auch hierfür ein Antrag bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ihres Wohnortes zu stellen.

Der Antrag ist bis spätestens 5. Mai 2019 einzureichen.


Teilnahme von Deutschen, die außerhalb der Bundesrepublik leben


Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie unter https://www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html.

Der Antrag muss ebenfalls bis spätestens. 5. Mai 2019 bei der Verwaltung eingegangen sein, bei der Sie Ihren letzten Hauptwohnsitz im Inland hatten.

Sofern Sie an ihrem Wohnsitz innerhalb der Europäsischen Gemeinschaft wählen wollen, gelten für Sie die Bestimmungen des jeweiligen Mitgliedstaates. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die dort zuständige Stelle.