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Verwaltung|Politik

Öffentliche Bekanntmachung


Az.: 110665 

Gemäß § 51 Abs. 1 OWiG i. V. m. § 1 des Landesgesetzes über die Zustellung in der Verwaltung (LVwZG) i. V. m. § 10 Abs. 2 Satz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) wird über das Schreiben der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim vom 24.11.2025, Az.: 110665, an 

Herrn Honey Solomon,
zuletzt wohnhaft 
Lorenzonistr.19, 81545 München
derzeitiger Aufenthalt unbekannt,

benachrichtigt.

Das v.g. Schreiben vom 24.11.2025, betreffend einen Bußgeldbescheid nach § 65 OWiG, kann in der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstr. 2, Rathaus, Zimmer: 1.05, 76863 Herxheim während der Öffnungszeiten (montags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, dienstags und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr), in der Zeit vom

02.12.2025 bis 16.12.2025

eingesehen und abgeholt werden.

Der Bescheid ist an dem Tage als zugestellt anzusehen, an dem seit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser öffentlichen Zustellung zwei Wochen verstri-chen sind und es werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverlus-te drohen können (§ 1 LVwZG i. V. m. § 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG). 


Herxheim, den 01.12.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Im Auftrag

Klaus Knoll
Verbandsgemeindeverwaltungsrat


Az.: 110779 

Gemäß § 51 Abs. 1 OWiG i. V. m. § 1 des Landesgesetzes über die Zustellung in der Verwaltung (LVwZG) i. V. m. § 10 Abs. 2 Satz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) wird über das Schreiben der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim vom 24.11.2025, Az.: 110779, an 

Herrn Honey Solomon,
zuletzt wohnhaft 
Lorenzonistr.19, 81545 München
derzeitiger Aufenthalt unbekannt,

benachrichtigt.

Das v.g. Schreiben vom 24.11.2025, betreffend einen Bußgeldbescheid nach § 65 OWiG, kann in der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstr. 2, Rathaus, Zimmer: 1.05, 76863 Herxheim während der Öffnungszeiten (montags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, dienstags und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr), in der Zeit vom

02.12.2025 bis 16.12.2025

eingesehen und abgeholt werden.

Der Bescheid ist an dem Tage als zugestellt anzusehen, an dem seit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser öffentlichen Zustellung zwei Wochen verstrichen sind und es werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 1 LVwZG i. V. m. § 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG). 

Herxheim, den 01.12.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Im Auftrag

Klaus Knoll
Verbandsgemeindeverwaltungsrat