Öffentliche Bekanntmachungen
Mit der Einführung des § 14 EGovernment-Gesetz Rheinland-Pfalz wurden auch ausschließliche elektronische Bekanntmachungen ermöglicht, sofern es sich keine Satzungen oder „sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der Zweckverbände und Anstalten im Sinne des § 86a der Gemeindeordnung (vgl. § 14 Abs. 3 EGovGRP)“ sind.
Mit Beginn der Wahlperiode 2024-2029 wurde in den Hauptsatzungen der Verbandsgemeinde Herxheim sowie der Ortsgemeinden Herxheim, Herxheimweyher, Insheim, Rohrbach entsprechende Regelungen zur ausschließlichen elektronischen Bekanntmachung getroffen.
Die öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Herxheim sowie der Ortsgemeinden Herxheim, Herxheimweyher, Insheim, Rohrbach sind nachfolgend veröffentlicht.
Sollte aus beispielsweise technischen oder persönlichen Gründen kein selbstständiger Zugriff auf die elektronischen Bekanntmachungen möglich sein, können diese im Rathaus der Verbandsgemeinde Herxheim (Obere Hauptstraße 2, Zimmer 1.14, 76863 Herxheim) eingesehen werden.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, Hinweise auf neue Veröffentlichungen zu abonnieren. Diese erhalten Sie in der Folge als elektronische Nachricht. Wenden Sie sich hierzu an gremien@herxheim.de