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Verwaltung|Politik

Sperrzeit und Feiertagsruhe


Nach den Bestimmungen des Landesglücksspielgesetzes (LGlüG) ist in den Monaten November und Dezember Folgendes zu beachten: 

Die Sperrzeit für das Automatenspiel in Gaststätten und Spielhallen beginnt jeweils um 02:00 Uhr und endet um 08:00 Uhr. 

Während der Sperrzeit und an den nachfolgenden Tagen ist das Automatenspiel in Gaststätten und Spielhallen nicht zugelassen: 

  • am Allerheiligentag (01.11.2025),
  • am Volkstrauertag (16.11.2025),
  • am Totensonntag (23.11.2025) und
  • am 1. Weihnachtstag (25.12.2025) jeweils ganztags und
  • am 24.12.2025 ab 13:00 Uhr.

 Ein Verstoß gegen die genannten Verbote kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden. 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Kopf, Tel. 07276 501124, E-Mail: m.kopf@herxheim.de.