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Verwaltung|Politik

Haushaltssatzung


Aufgrund des § 7 Landesgesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982, in der derzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit §§ 24 und 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994, in der derzeit gültigen Fassung, sowie des § 17 Absatz 1 der Verbandsordnung hat die Verbandsversammlung am 12.11.2025 folgende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2026 beschlossen:

§ 1
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 wird festgesetzt:

im Erfolgsplan:                  in den Erträgen auf                                    253.000,00 €
                                               in den Aufwendungen auf                         253.000,00 €

 im Vermögensplan:         in der Einnahme auf                                  265.000,00 €
                                               in der Ausgabe auf                                     265.000,00 €.

 

§ 2

Höhe der Verbandsumlage

Die Verbandsumlage wird nach § 17 Absatz 1 der Verbandsordnung nach dem Stand der Einwohner bei der Errichtung der Verbandseinrich­tungen der Mitgliedsgemeinden erhoben.

Es entfallen:

  • auf die Verbandsgemeinde Herxheim für den Ortsbezirk Hayna: 60,9 %
  • auf die Verbandsgemeinde Kandel für die Ortsgemeinde Erlenbach: 39,1 %

Investitionskosten im Bereich der Verbindungssammler entfallen zu 100 % auf das jeweils angeschlossene Verbandsmitglied.

 

 

VG Herxheim

VG Kandel

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

 

a) im Erfolgsplan

154.000,00

99.000,00

253.000,00

 

b) im Vermögensplan

161.400,00

103.600,00

265.000,00

 

 

 

 

 

 

Summe:

315.400,00

202.600,00

518.000,00

 









Fälligkeit der Verbandsumlage

Die Verbandsumlagen sind zu je einem Viertel zu Beginn eines jeden Kalender-Vierteljahres fällig. Die Investitionsumlage wird bei Bedarf angefordert und bei Abschluss der Maßnahme abgerechnet.

§ 3

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 50.000,00 € festgesetzt.

§ 4

Diese Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.


Herxheim, den 04.12.2025

gez.
Christian Sommer
Verbandsvorsteher

 

Öffentliche Bekanntmachung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026

Die öffentliche Bekanntmachung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 des Abwasser­zweckverbandes “Hayna-Erlenbach” erfolgt durch Auslegung zur jedermanns Einsicht in der Zeit vom 15.12.2025 bis 23.12.2025 und vom 05.01.2026 bis 09.01.2026 bei den Verbandsgemeindewerken, Am Rathaus 6, 76863 Herxheim, Zimmer 104 (Infozentrale), während der üblichen Dienstzeit von 8.30 Uhr bis 12.00 und 14.00 bis 16.00 Uhr (montags bis 18.00 Uhr, dienstags, mittwochs und freitags bis 12.00 Uhr).

Herxheim, den 04.12.2025

gez.
Christian Sommer
Verbandsvorsteher