Bankverbindungen

Bankverbindungen

Kontoinhaberin: Verbandsgemeinde Herxheim

Verbandsgemeindekasse

Sparkasse Südpfalz
IBAN: DE02 5485 0010 0012 2000 10
BIC:   SOLADES1SUW

VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG
IBAN: DE95 5489 1300 0080 0095 00
BIC:   GENODE61BZA

Verbandsgemeindewerke

VR-Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG
IBAN: DE19 5489 1300 0080 0096 07
BIC:   GENODE61BZA

Wichtige Information

Ab dem 5. Oktober 2025 wird von allen Banken und Sparkassen in Deutschland ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal bei Überweisungen verpflichtend eingeführt: die sogenannte Empfängerprüfung (Verification of Payee = Teil einer neuen EU-Verordnung). Dabei wird geprüft, ob der von Ihnen angegebene Empfängername mit dem zur IBAN hinterlegten Namen übereinstimmt. Weichen die Angaben voneinander ab, erhalten Sie beim Online-Banking oder in der Filiale eine entsprechende Rückmeldung. Zwar können Sie die Überweisung weiterhin freigeben – es kommt dabei jedoch leicht zu Irritationen.

Damit Ihre Zahlungen an uns reibungslos und ohne Verzögerung ausgeführt werden, bitten wir Sie herzlich:

Verwenden Sie bei Überweisungen an uns ausschließlich den Empfängernamen:„Verbandsgemeinde Herxheim“


Bitte außerdem beachten:

  • Dies gilt auch für Zahlungen an die Verbands- und Gemeindewerke Herxheim, Altenzentrum St. Josef Herxheim und an alle Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Herxheim
  • Bereits kleine Abweichungen, z.B. Zusätze wie „-verwaltung“, oder Abkürzungen (Verbandsgemeinde Hx, VG Hx, VG-Werke Herxheim) führen zu einer Warnmeldung im Online-Banking.

Die IBANs der Gemeindewerke und dem Altenzentrum St.Josef können Sie dem jeweiligen Schreiben entnehmen.


Lastschriftverfahren noch einfacher:

Nutzen Sie das SEPA-Lastschriftverfahren – so werden fällige Beträge automatisch und fristgerecht eingezogen, ohne dass Sie Überweisungen manuell ausfüllen müssen. So vermeiden Sie Rückfragen, verspätete Zahlungen und unnötige Mahnungen.

Das Formular kann per Mail an kasse@herxheim.de oder den Rufnummern 07276-501-205; -206; oder – 207 angefordert werden.

Ihre Verbandsgemeinde