Verbandsgemeindewerke mit Technikgebäude

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Unser Eigenbetrieb berät Sie gerne in den Bereichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.

Finanzierung

Finanzierung der Trinkwasserversorgung

Zur Finanzierung der Trinkwasserversorgung mit Wasserlieferung und Errichtung und Unterhaltung des Leitungsnetzes werden nach der Entgeltsatzung vom 09.11.2016 laufende Gebühren und einmalige Beiträge erhoben.

  • Laufende Gebühren für den Bezug von Trinkwasser
    Der Trinkwasserbezug aus dem öffentlichen Trinkwassernetz wird über geeichte Wassermesser gemessen, am Ende eines jeden Jahres durch beauftragte Ableser der Verbandsgemeindewerke Herxheim abgelesen und in der jährlichen Verbrauchsabrechnung abgerechnet.
    Für den Frischwasserbezug werden verbrauchsabhängige Gebühren und eine verbrauchsunabhängige Grundgebühr berechnet.
  • Erstmalige Herstellung von Wasserversorgungseinrichtungen
    Nach den gültigen Satzungen der Verbandsgemeinde Herxheim werden für die erstmalige Herstellung von Wasserversorgungsanlagen (Hauptleitungen und Hausanschlüsse im öffentlichen Bereich bis zur privaten Grundstücksgrenze) einmalige Beiträge erhoben.
    Dies gilt insbesondere bei der Erschließung von Neubaugebieten oder Bebauung von Baulückengrundstücken oder sonstigen Grundstücken, für die in der Vergangenheit noch kein Einmalbeitrag erhoben worden ist.
  • Kostenersatz für die erstmalige Herstellung oder Erneuerung eines Hausanschlusses für die Wasserversorgung
    Nach den gültigen Satzungen der Verbandsgemeinde Herxheim, wird für die erstmalige Herstellung oder Erneuerung von Wasserversorgungsanlagen auf dem privaten Grundstück (ab Grundstücksgrenze bis zum Hausanschlussraum) ein Kostenersatz in tatsächlicher Höhe der Materialkosten und Montagestundensätze erhoben.
    Dies gilt insbesondere bei der Erschließung von Grundstücken oder Erneuerungen der Hausanschlüsse im Zuge Umbaumaßnahmen oder von gemeindlichen Straßenausbaumaßnahmen.
    Empfohlen wird die Leitungserneuerung insbesondere bei auftretenden Rohrbrüchen oder im Zuge von Straßenausbaumaßnahmen und bei einem Leitungsalter von ca. 30 Jahren.

Die einmaligen Beiträge für die Wasserversorgung werden jährlich in der Gebührensatzung festgesetzt und sind hier veröffentlicht.