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Informationen aus dem Rathaus

Jeder Einzelne leistet seinen Beitrag zum Wohl einer Gemeinschaft. Das ist die Basis für ein Team, eine Gesellschaft und die gesamte Zivilisation.“ – Vince Lombardi

Friedhof

Friedhof

Informationen zu Baumgrabstätten

Auf dem Friedhof in Herxheimweyher werden seit dem 24.03.2010 auch Urnenbeisetzungen in einer Baumgrabstätte angeboten. Der Erwerb einer Baumgrabstätte ist nur als Wahlgrab möglich.

Die Nutzungsdauer beträgt 30 Jahre und es besteht die Möglichkeit, einen angrenzenden Grabplatz für eine weitere Urnenbeisetzung zu reservieren. Außerdem kann später bei einem Wahlgrab die Nutzungszeit verlängert werden.

In der Gebühr für die Baumgrabstätte sind die Kosten für die Pflege und Unterhaltung der Grabstätte mit eingerechnet. Die gärtnerische Pflege erfolgt ausschließlich durch die Ortsgemeinde Herxheimweyher. Diese kann die Unterhaltung des Baumgrabfeldes einem Fachbetrieb übertragen. Eigene Anpflanzungen sind nicht erlaubt.

Auch die Anbringung eines Namensschildes mit den persönlichen Angaben zu dem/der Verstorbenen erfolgt durch die Ortsgemeinde und ist in die Grabstellengebühr bereits eingerechnet. Somit kommen auf die Angehörigen für die Dauer des Graberwerbes keine weiteren Kosten zu.

Aus ökologischen Gründen dürfen für die Baumbestattungen nur biologisch abbaubare Urnen (sogenannte Bio-Urnen) verwendet werden.


Auszug aus der Friedhofsatzung der Gemeinde Herxheimweyher (Stand März 2022)
§ 16 Absatz 1: Spezielle Wahlgräber

Baumgrabstätten sind Urnengräber im Wurzelbereich von ausgewählten Bäumen, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall auf die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung abgegeben werden (Reihengrabstätte) oder die der Reihe nach belegt und für die auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird (Wahlgrabstätte)...
Für Baumbestattungen dürfen nur biologisch abbaubare Urnengefäße (Aschenkapseln und Überurnen), die aus von Schwermetallen sowie organischen Schadstoffen freiem Material bestehen, verwendet werden...

Hinweis:
Grabschmuck und sonstige Beigaben können auf dem Weg vor dem Baumgrabfeld abgelegt werden im Rahmen der Bestattung, an Gedenktagen und zu besonderen Anlässen (z.B. Allerheiligen). Der Grabschmuck ist zeitnah wieder zu entfernen. Um die Würde der Ruhestätte zu wahren, ist der Friedhofsträger berechtigt, unansehnlich gewordenen Grabschmuck oder verwelkte Blumen zu entfernen.