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Verwaltung|Politik

Wahlen

Wahl zum 19. Landtag Rheinland-Pfalz

Wichtige Hinweise zur Briefwahl

Wer seine Briefwahlunterlagen rechtzeitig beantragt hat, diese aber nicht erhalten hat, kann sich an das Wahlamt wenden: Am Samstag, 21. März, ist das Wahlamt von 10 bis 12 Uhr besetzt. In diesem Fall muss die wahlberechtigte Person eidesstattlich versichern, dass die Unterlagen nicht zugegangen sind.

Rücksendung des Wahlbriefs

Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Wahlbrief spätestens am Sonntag, 22. März, vor 18 Uhr bei Ihrem Wahlvorstand eingeht. Nach 18 Uhr eingehende Wahlbriefe können bei der Auszählung nicht mehr berücksichtigt werden. Für die rechtzeitige Abgabe ist jede Wählerin bzw. jeder Wähler selbst verantwortlich.

Bei plötzlicher Erkrankung

Sollten Sie am Wahlsonntag plötzlich erkranken, können Sie noch bis 15 Uhr in der Wahlzentrale im Rathaus Herxheim (Obere Hauptstraße 2, Zimmer E.02, Bürgerbüro) Briefwahlunterlagen erhalten. Wenn eine andere Person die Unterlagen für Sie abholt, ist dazu eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Entsprechende Vordrucke finden Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder im Wahllokal. 


Öffentliche Bekanntmachungen