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Verwaltung|Politik

Bauen

Hinweis zur Änderung im Bauantragsverfahren ab 1. Januar 2026


Seit dem 01. Januar sind

  • Bauanträge sowie
  • Anträge auf Bauvorbescheid (Bauvoranfragen)

ausschließlich bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Bauen und Umwelt, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau einzureichen.

Nur Anträge im Freistellungsverfahren gemäß § 67 LBauO können weiterhin bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim gestellt werden.

Wir bitten alle Bauherrinnen und Bauherren, diese neue Zuständigkeitsregelung bei der Planung und Einreichung ihrer Bauvorhaben zu berücksichtigen.

Infos: 

Für Auskünfte steht die Untere Bauaufsicht der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße zur Verfügung, per E-Mail an bauamt@suedliche-weinstrasse.de oder telefonisch unter 06341 940-210 bzw. -211.

Selbstverständlich steht Ihnen auch die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim für Fragen oder weiterführende Informationen weiterhin gerne zur Verfügung.