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Verwaltung|Politik

Bauen

Hinweis zur Änderung im Bauantragsverfahren ab 1. Januar 2026


Seit dem 01. Januar sind

  • Bauanträge sowie
  • Anträge auf Bauvorbescheid (Bauvoranfragen)
    ausschließlich bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Bauen und Umwelt, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau einzureichen.

Nur Anträge im Freistellungsverfahren gemäß § 67 LBauO können weiterhin bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim gestellt werden.

Wir bitten alle Bauherrinnen und Bauherren, diese neue Zuständigkeitsregelung bei der Planung und Einreichung ihrer Bauvorhaben zu berücksichtigen.

Für Fragen oder weiterführende Informationen steht Ihnen die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim gerne zur Verfügung.