In den vergangenen Tagen hat die regionale Tagespresse ausführlich über die aktuellen Pflegesatzverhandlungen des Altenzentrums St. Josef mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern berichtet. Vor dem Hintergrund der öffentlichen Berichterstattung möchten wir transparent über die Hintergründe, den aktuellen Stand und die weiteren Schritte informieren.
Bereits im vergangenen Jahr hat das Altenzentrum St. Josef sogenannte Einzelverhandlungen über die Pflegesätze aufgenommen. Dabei geht es um eine zentrale Frage: die langfristige und gesetzeskonforme Finanzierung unserer Einrichtung, um auch künftig eine verlässliche und qualitativ hochwertige Pflege sicherstellen zu können.
Warum wurden die Bewohnerinnen und Bewohner informiert?
Gesetzlich sind wir verpflichtet, Bewohnerinnen, Bewohner sowie deren Angehörige frühzeitig über mögliche Pflegesatzanpassungen zu informieren. Mit unserem Schreiben haben wir darauf hingewiesen, dass sich der monatliche Eigenanteil rechnerisch um bis zu rund 800 Euro erhöhen könnte. Uns ist bewusst, dass diese Zahl bei vielen Betroffenen zu großer Verunsicherung geführt hat.
Wichtig ist jedoch: Diese Beträge stellen keine endgültige Entscheidung dar, sondern bilden die Ausgangsbasis der laufenden Verhandlungen. Das tatsächliche Ergebnis kann – und wird nach unserer Einschätzung – davon abweichen.
Hintergrund der Pflegesatzverhandlungen
Über viele Jahre hat das Altenzentrum St. Josef auf Einzelverhandlungen verzichtet und von den Kostenträgern (Pflegekassen und Sozialhilfeträger) vorgegebene pauschale Pflegesatzanpassungen akzeptiert. Damals war die Refinanzierung durch die Kostenträger berechenbarer und moderate Kostensteigerungen konnten über Pauschalen gedeckt werden. Auch wenn Kostensteigerungen häufig erst zeitverzögert refinanziert wurden, war dies für uns lange Zeit wirtschaftlich tragfähig.
In den vergangenen Jahren hat sich die Situation jedoch grundlegend verändert. Deutlich gestiegene Personalbedarfe, höhere gesetzliche und fachliche Anforderungen, anhaltende Inflation, drastisch gestiegene Kosten für Heizung, Strom und Lebensmittel sowie erhebliche Tarifsteigerungen – unter anderem durch das Tariftreuegesetz und neue Tarifabschlüsse – können durch pauschale Anpassungen nicht mehr ausreichend abgebildet werden.
Die Folge war eine zunehmende wirtschaftliche Schieflage der Einrichtung. Für das Geschäftsjahr 2024 wurde ein Defizit von rund 1,05 Millionen Euro festgestellt; auch für 2025 ist ein Fehlbetrag im sechsstelligen Bereich zu erwarten. Vor diesem Hintergrund war der Schritt in eine Einzelverhandlung unausweichlich.
Unser Ziel ist ausdrücklich keine gewinnorientierte Ausrichtung, sondern eine kostendeckende Bewirtschaftung. Es geht uns primär um eine solide Finanzierung, die den Fortbestand des Altenzentrums St. Josef dauerhaft gewährleistet.
Auswirkungen auf Personal und Pflegequalität?
Wir erhoffen uns durch das Ergebnis der laufenden Pflegesatzverhandlungen positive Auswirkungen auf die Pflegequalität und die Personalstärke. Dass wir diesen Weg konsequent verfolgen, zeigen unsere bereits erfolgreich umgesetzten Personalmaßnahmen.
Während der Corona-Pandemie und aufgrund des aktuellen Fachkräftemangels war auch das Altenzentrum St. Josef zeitweise auf Leasingpersonal angewiesen. Dank gezielter Maßnahmen konnten wir diese Phase jedoch hinter uns lassen. Seit Ende 2024 ist unsere Einrichtung personell wieder vollständig ausgelastet – und das ohne den Einsatz von Leiharbeitskräften. Trotz des bereits erwähnten Fachkräftemangels in deutschen Pflegeeinrichtungen liegt die aktuelle Fachkraftquote von 51 Prozent im St. Josef über dem gesetzlich vorgeschriebenen Niveau. Das ist aus unserer Sicht die effizienteste Art, eine qualitativ hochwertige und verlässliche Pflege zu sichern.
Aktuell leben 107 Bewohnerinnen und Bewohner vollstationär im Haus, hinzu kommen zehn Kurzeitpflegegäste. Rund 74 Prozent der Plätze werden von Selbstzahlerinnen und Selbstzahlern finanziert. Qualifiziertes Personal ist der wichtigste Faktor für die Bewohnerzufriedenheit. Unsere Fachkraftquote zeigt auch, dass das St. Josef als Arbeitgeber attraktiv genug ist, um Fachkräfte langfristig zu binden. So können wir unser Qualitätsniveau sichern und für die Zukunft nachhaltig ausbauen.
Wie geht es nun weiter?
Die Pflegesatzverhandlungen werden derzeit im Auftrag der Ortsgemeinde Herxheim vom VDAB Mainz geführt. Verhandlungspartner sind die Landesverbände der Pflegekassen sowie die Sozialhilfeträger. Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch kein abschließendes Ergebnis benannt werden.
Nach Einschätzung der Gemeinde ist jedoch davon auszugehen, dass die endgültigen Pflegesätze deutlich unter den in die Verhandlungen eingebrachten Forderungen liegen werden. Nach Abschluss der Gespräche ist eine Zustimmung des Ortsgemeinderats erforderlich.
Formal tritt die angekündigte Pflegesatzanpassung zum 1. Februar 2026 in Kraft, gegebenenfalls auch rückwirkend. In welchem Umfang sie tatsächlich bei den Bewohnerinnen und Bewohnern wirksam wird, hängt ausschließlich vom Verhandlungsergebnis ab.
Ist stationäre Pflege überhaupt noch bezahlbar?
Diese Frage beschäftigt nicht nur die Betroffenen, sondern auch die Ortsgemeinde Herxheim als Trägerin des Altenzentrums St. Josef. Die Handlungsspielräume der Einrichtung sind dabei stark begrenzt, da sowohl die Personalvorhaltung als auch viele weitere Kostenfaktoren gesetzlich vorgegeben sind.
Hinzu kommt eine landesspezifische Besonderheit: Rheinland-Pfalz gehört zu den wenigen Bundesländern, die keine Investitionskostenzuschüsse für stationäre Pflegeeinrichtungen gewähren. Stattdessen werden diese Kosten vollständig über sogenannte Investitionskostensätze auf die Bewohnerinnen und Bewohner umgelegt. Da das Altenzentrum St. Josef in den vergangenen 20 Jahren umfassend saniert und erweitert wurde, stellt dies einen erheblichen Kostenfaktor dar.
Für Bewohnerinnen und Bewohner mit Pflegegrad 2 oder höher greift ein Zuschlag der Pflegeversicherung auf den pflegebedingten Eigenanteil, dessen Höhe sich nach der Verweildauer richtet und zwischen 15 und 75 Prozent liegt. Reichen die eigenen Mittel dennoch nicht aus, besteht Anspruch auf „Hilfe zur Pflege“ durch das Sozialamt. Eine Kündigung durch das Altenzentrum droht in diesen Fällen nicht, sofern rechtzeitig ein Antrag gestellt wird. Gleichzeitig besteht bei Pflegesatzerhöhungen ein Sonderkündigungsrecht für die Bewohnerinnen und Bewohner.
Verantwortung übernehmen – auch in schwierigen Zeiten
Die Diskussion um das Altenzentrum St. Josef verdeutlicht die strukturellen Herausforderungen der stationären Pflege insgesamt: steigende gesetzliche Anforderungen, fehlende Landesförderung und die Frage nach langfristiger Finanzierbarkeit.
Als kommunale Einrichtung nehmen wir diese Verantwortung sehr ernst. Unser Ziel bleibt es, auch künftig eine hochwertige, verlässliche und menschliche Pflege für die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde sicherzustellen – transparent, gesetzeskonform und mit Augenmaß.

