Mit dem Winter kommt nicht nur Schnee und Eis, sondern auch Verantwortung: Die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim erinnert daran, dass alle Eigentümer und Besitzer von Grundstücken verpflichtet sind, ihrer Schneeräum- und Streupflicht nachzukommen. So tragen wir alle dazu bei, dass Wege und Straßen sicher bleiben – für Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer.
Wer ist verpflichtet?
Innerhalb geschlossener Ortschaften sind alle Eigentümer oder Besitzer von bebauten und unbebauten Grundstücken reinigungspflichtig, die an eine öffentliche Straße angrenzen oder durch sie erschlossen werden – egal ob mit Vorder-, Seiten- oder Rückfront. Auch Grundstücke, die durch Grünstreifen, Zäune oder Gräben getrennt sind, zählen dazu. Gibt es mehrere Anlieger, haften sie gemeinschaftlich.
Was gehört zur Schneeräumpflicht
- Schnee auf Gehwegen und Zufahrten ist unverzüglich zu räumen – auch bei Schneefall in der Nacht, bis spätestens 7 Uhr morgens.
- Gefrorener oder festgetretener Schnee muss gelöst und beseitigt werden.
- Schneehaufen dürfen den Verkehr oder den Wasserabfluss nicht behindern.
- Bei Tauwetter sind die Abflussrinnen freizuhalten.
- Die geräumten Gehwege müssen aneinander anschließen, damit keine Lücken entstehen.
Was gilt bei Glätte?
- Gehwege und Fußgängerüberwege sind bei Glätte rechtzeitig zu bestreuen.
- Wo kein Gehweg vorhanden ist, gilt ein 1,50 Meter breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg.
- Eisflächen müssen aufgehackt und entfernt werden.
- Streusalz darf nur sparsam verwendet werden – besser sind abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt.
- Bei Bedarf ist im Tagesverlauf mehrfach zu streuen, damit zwischen 7 und 20 Uhr keine Rutschgefahr besteht.
Warum ist das wichtig?
Wer seine Räum- und Streupflicht vernachlässigt, riskiert nicht nur Bußgelder – auch Haftungsansprüche geschädigter Personen sind möglich. Vor allem aber: Jeder Beitrag zählt, um Unfälle zu vermeiden und unseren Alltag im Winter sicher zu gestalten.
Wir danken allen Anliegern, die ihrer Pflicht zuverlässig nachkommen – für ein sicheres und sauberes Miteinander in der kalten Jahreszeit.
Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim
