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Verwaltung|Politik

Fälligkeit


Fälligkeit der Grund- und Gewerbesteuer,

sowie der wiederkehrenden Beiträge

 

Die Verbandsgemeindekasse weist darauf hin, dass am 15.Februar 2023

eine Rate der Gewerbesteuer, Grundsteuer (mit Nebenabgaben) und der wiederkehrenden Beiträge fällig wird.

 

Falls Sie nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, bitten wir Sie, zur Vermeidung von unnötigen Mahn- und Beitreibungskosten, die Beiträge rechtzeitig an die Verbandsgemeindekasse zu überweisen.

 

 

Verbandsgemeindeverwaltung

- Verbandsgemeindekasse-