Gemäß § 110 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GemO) i. V. mit § 111 Abs. 1 Landeshaushaltsordnung (LHO), § 14 Rechnungshofgesetz (RHG) und Nr. 4 der Verwaltungsvorschriften zu § 14 RHG hat das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Südliche Weinstraße die Kasse der Verbandsgemeinde Herxheim unvermutet überörtlich geprüft. Die örtlichen Erhebungen wurden am 01.09.2021 durchgeführt. Der Verbandsgemeinderat wurde gemäß § 33 Abs. 1 GemO in seiner Sitzung am 15.03.2022 durch die Bürgermeisterin über das Ergebnis unterrichtet. Gemäß § 110 Abs. 6 GemO ist die Bevölkerung im Anschluss an die Unterrichtung des Verbandsgemeinderates Einsicht in die Prüfungsmitteilungen zu ermöglichen.
Der Prüfungsbericht des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes des Landkreises Südliche Weinstraße liegt zur Einsichtnahme vom
Montag, 21.03.2022 bis einschließlich Mittwoch, 29.03.2022
vormittags Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr
nachmittags Montag von 14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstraße 2, Rathaus, 2. Obergeschoss, Zimmer 1.14
öffentlich aus.
Herxheim, den 16. März 2022
Verbandsgemeindeverwaltung
Braun
Bürgermeisterin