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Verwaltung|Politik

Öffentliche Bekanntmachung


Gemäß § 110 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GemO) i. V. mit § 111 Abs. 1 Landeshaushaltsordnung (LHO), § 14 Rechnungshofgesetz (RHG) und Nr. 4 der Verwaltungsvorschriften zu § 14 RHG hat das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Südliche Weinstraße die Kasse der Verbandsgemeinde Herxheim unvermutet überörtlich geprüft. Die örtlichen Erhebungen wurden am 01.09.2021 durchgeführt. Der Verbandsgemeinderat wurde gemäß § 33 Abs. 1 GemO in seiner Sitzung am 15.03.2022 durch die Bürgermeisterin über das Ergebnis unterrichtet. Gemäß § 110 Abs. 6 GemO ist die Bevölkerung im Anschluss an die Unterrichtung des Verbandsgemeinderates Einsicht in die Prüfungsmitteilungen zu ermöglichen.

Der Prüfungsbericht des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes des Landkreises Südliche Weinstraße liegt zur Einsichtnahme vom

Montag, 21.03.2022 bis einschließlich Mittwoch, 29.03.2022

vormittags                 Montag bis Freitag                           von 08.00 bis 12.00 Uhr

nachmittags              Montag                                              von 14.00 bis 18.00 Uhr

                                    Donnerstag                                       von 14.00 bis 16.00 Uhr

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstraße 2, Rathaus, 2. Obergeschoss, Zimmer 1.14

öffentlich aus.

Herxheim, den 16. März 2022
Verbandsgemeindeverwaltung

 

Braun
Bürgermeisterin