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Verwaltung|Politik

Öffentliche Bekanntmachung


Gemäß § 51 Abs. 1 OWiG i. V. m. § 1 des Landesgesetzes über die Zustellung in der Verwaltung (LVwZG) i. V. m. § 10 Abs. 2 Satz 2 des Verwaltungszustellungsgeset-zes (VwZG) wird über das Schreiben der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim vom 31.10.2025, Az.: 207482, an 

Herrn Christos Karamanidis,
zuletzt wohnhaft 
Brenngasse 10, 67229 Großkarlbach
derzeitiger Aufenthalt unbekannt,

benachrichtigt.

Das v.g. Schreiben vom 31.10.2025, betreffend einen Bußgeldbescheid nach § 65 OWiG, kann in der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstr. 2, Rathaus, Zimmer: 1.05, 76863 Herxheim während der Öffnungszeiten (montags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, dienstags und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr), in der Zeit vom

03.11.2025 bis 18.11.2025

eingesehen und abgeholt werden.

Der Bescheid ist an dem Tage als zugestellt anzusehen, an dem seit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser öffentlichen Zustellung zwei Wochen verstri-chen sind und es werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverlus-te drohen können (§ 1 LVwZG i. V. m. § 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG). 


Herxheim, den 03.11.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Im Auftrag



Klaus Knoll
Verbandsgemeindeverwaltungsrat