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Verwaltung|Politik

öffentliche Zustellung

Öffentliche Bekanntmachung

über die öffentliche Zustellung

 Gemäß § 51 Abs. 1 OWiG i. V. m. § 1 des Landesgesetzes über die Zustellung in der Verwaltung (LVwZG) i. V. m. § 10 Abs. 2 Satz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) wird über das Schreiben der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim vom 31.07.2025, Az.: 207324, an


Herrn Kosta Tanev,

zuletzt wohnhaft

Karlsruher Straße 13, 76461 Muggensturm

derzeitiger Aufenthalt unbekannt,

benachrichtigt.

 

Das v.g. Schreiben vom 31.07.2025, betreffend einen Bußgeldbescheid nach § 65 OWiG, kann in der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstr. 2, Rathaus, Zimmer: 1.05, 76863 Herxheim während der Öffnungszeiten (montags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, dienstags und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr), in der Zeit vom

22.08.2025 bis 10.09.2025

eingesehen und abgeholt werden.

Der Bescheid ist an dem Tage als zugestellt anzusehen, an dem seit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser öffentlichen Zustellung zwei Wochen verstrichen sind und es werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 1 LVwZG i. V. m. § 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG).

 

Herxheim, den 20.08.2025

Verbandsgemeindeverwaltung

Im Auftrag

 

Klaus Knoll

Verbandsgemeindeverwaltungsrat