Aufgrund § 7 des Landesgesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982, in der derzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit §§ 24 und 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994, in der derzeit gültigen Fassung, sowie des § 11 Absatz 1 Ziffer 4 der Verbandsordnung hat die Verbandsversammlung am 11.11.2025 folgende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2026 beschlossen:
§ 1
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 wird festgesetzt:
im Erfolgsplan: in den Erträgen auf 316.300,00 €
in den Aufwendungen auf 316.300,00 €
im Vermögensplan: in der Einnahme auf 60.000,00 €
in der Ausgabe auf 60.000,00 €.
§ 2
- Höhe der Verbandsumlage
Die Verbandsumlage wird nach § 17 Absatz 2 der Verbandsordnung nach den Einwohnern der Ortsgemeinden Insheim und Impflingen erhoben. Die Vorausleistungen werden nach dem Verhältnis der Einwohnerwerte zum 31.12.2024 erhoben.
Erfolgsplan:
Es entfallen:
- auf die Verbandsgemeinde Herxheim für die Ortsgemeinde Insheim: 68,64 % = 217.100,00 €
- auf die Verbandsgemeinde Landau-Land für die Ortsgemeinde Impflingen: 31,36 % = 99.200,00 €
Insgesamt: 316.300,00 €
Vermögensplan:
Es entfallen:
- auf die Verbandsgemeinde Herxheim für die Ortsgemeinde Insheim: 68,64 % = 41.200,00 €
- auf die Verbandsgemeinde Landau-Land für die Ortsgemeinde Impflingen: 31,36 % = 18.800,00 €
Insgesamt: 60.000,00 €
- Fälligkeit der Verbandsumlage
- Die Verbandsumlage des Erfolgsplanes wird zu je einem Viertel zu Beginn des Kalender-Vierteljahres fällig.
- Auf die voraussichtliche Investitionsumlage werden entsprechend dem Finanzbedarf Vorausleistungen erhoben; nach Abschluss der Maßnahme und Vorlage der Investitionskosten sind diese abzurechnen.
§ 3
Kredite werden im Vermögenshaushalt des Abwasserzweckverbandes "Quodbachgruppe" nicht beansprucht.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, wird auf 50.000,00 € festgesetzt.
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.
Herxheim, den 04.12.2025
gez.
Christian Sommer
Verbandsvorsteher
Öffentliche Bekanntmachung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026
Die öffentliche Bekanntmachung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 des Abwasserzweckverbandes “Quodbachgruppe” erfolgt durch Auslegung zur jedermanns Einsicht in der Zeit vom 15.12.2025 bis 23.12.2025 und vom 05.01.2026 bis 09.01.2026 bei den Verbandsgemeindewerken, Am Rathaus 6, 76863 Herxheim, Zimmer 104 (Infozentrale), während der üblichen Dienstzeit von 8.30 Uhr bis 12.00 und 14.00 bis 16.00 Uhr (montags bis 18.00 Uhr, dienstags, mittwochs und freitags bis 12.00 Uhr).
Herxheim, den 04.12.2025
gez.
Christian Sommer
Verbandsvorsteher
