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Leben und freizeit

Grünschnitt und Abfälle

Grünschnitt und Abfälle in Bächen und Gräben

Starkregenereignisse nehmen durch den Klimawandel spürbar zu und führen vielerorts zu erheblichen Schäden durch Überflutungen. Damit Gräben und Bachläufe ihre zentrale Funktion als natürliche Wasserwege erfüllen können, ist es wichtig, dass sie frei von Hindernissen und Verschmutzungen bleiben.

Klingbach


Abfälle und Grünschnitt dürfen keinesfalls in Bäche oder Gräben entsorgt werden. Durch das Einleiten von Schnittgut, Laub oder sonstigem Müll erhöht sich das Risiko, dass Wasserläufe bei Starkregen blockiert werden. Verstopfte Durchlässe und verengte Bachbetten können zu einem Rückstau führen, wodurch das Wasser in angrenzende Siedlungsflächen oder Straßen ausweicht und dort massive Überschwemmungen verursacht.

Die Offenhaltung und Pflege von Gräben und Bachläufen gehört zu den wirksamsten Maßnahmen der Starkregenvorsorge:

  • Freie Durchgängigkeit: Nur unbeeinträchtigte Wasserwege können bei plötzlichem Starkregen die erhöhten Wassermengen sicher aufnehmen und ableiten.
  • Vermeidung unnötiger Schäden: Abgelagerter Grünschnitt oder Abfälle wirken wie ein Damm und erhöhen die Überflutungsgefahr für angrenzende Gebiete erheblich.
  • Eigenverantwortung: Bürgerinnen und Bürger sind laut Wasserhaushaltsgesetz (§ 5 WHG) ausdrücklich verpflichtet, durch umsichtiges Verhalten zur Gefahrenabwehr und Risikominderung beizutragen.

Konkrete Empfehlungen:

  • Gartenabfälle und Grünschnitt immer über die Grünschnittannahme entsorgen.
  • Keine festen oder flüssigen Abfälle in natürliche Wasserwege oder Gräben kippen.
  • Bei Arbeiten an Grundstücksgrenzen darauf achten, dass kein loses Material in Gräben oder Bachläufe gelangt.
  • Kommunale Hinweise und Reinigungsaktionen unterstützen.

Nur gemeinsam und durch verantwortungsvolles Handeln lässt sich die Schutzfunktion unserer natürlichen Wasserwege erhalten und die Gefahr schwerer Überschwemmungen infolge von Starkregen minimieren.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!