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Verwaltung|Politik

Drei Fragen

Drei Fragen an


Edith hat uns gefragt: 
Wie funktioniert das mit Tempo 30 innerorts? 

Tempo 30 darf in Ortschaften nicht beliebig eingeführt werden, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen. Eine solche Geschwindigkeitsbegrenzung kann bspw. im unmittelbaren Bereich von Schulen, Kindertagesstätten, Altenheimen oder Krankenhäusern angeordnet werden – also dort, wo Menschen besonders zu schützen sind. Auch entlang stark genutzter Schulwege oder bei Fußgängerüberwegen, aus Gründen des Lärmschutzes oder bei allgemeiner Unfallhäufung kann das Tempo-Limit eingeführt werden.
Eine Tempo-30-Zone kann die Gemeinde dagegen im Rahmen einer übergreifenden Verkehrsplanung festlegen. Sie eignet sich vor allem für Wohngebiete, wo der Durchgangsverkehr gering ist und Fußgänger sowie Radfahrer besonders geschützt werden sollen. In solchen Zonen gilt grundsätzlich „rechts vor links“. In Gewerbe- oder Industriegebieten sind Tempo-30-Zonen in der Regel nicht vorgesehen.

Rosi hat uns gefragt: 
Wie ist das mit dem Parken und den Parkplätzen im öffentlichen Raum? 

Grundsätzlich darf überall geparkt werden, wo es weder durch Verkehrszeichen noch durch gesetzliche Park- oder Haltverbote untersagt ist. Öffentlicher Parkraum steht allen Verkehrsteilnehmenden gleichermaßen zur Verfügung – ein Anspruch darauf, dass „der Platz direkt vor dem eigenen Haus“ frei bleibt, besteht nicht. Nur Privatgrundstücke, Einfahrten oder entsprechend ausgeschilderte Parkflächen sind hiervon ausgenommen.

Lina hat uns gefragt: 
Wie funktioniert die Sache mit dem Blitzen im Ort?

Geschwindigkeitskontrollen dienen der Sicherheit: Sie verhindern Unfälle, schützen Gefahrstellen – etwa bei Schulen, Kindertagesstätten oder Pflegeheimen – und wirken verkehrserzieherisch. Außerdem helfen sie, Lärm und Abgase zu reduzieren.
Wo gemessen wird, entscheiden landesweit festgelegte Richtlinien. Schwerpunkte liegen an Unfallhäufungsstellen oder besonders schutzwürdigen Bereichen. Auch Beschwerden aus der Bevölkerung über Verkehrsverstöße oder Lärmbelastung werden berücksichtigt. Wichtig: Geschwindigkeitsmessanlagen stehen nie direkt hinter dem Tempolimit-Schild, sondern meist mit mindestens 100 Metern Abstand.
Gemessen wird mit moderner Laser-Technologie. Dabei werden Lichtimpulse ausgesendet und vom Fahrzeug reflektiert. Aus der Laufzeit dieser Impulse und dem Winkel des reflektierten Strahls wird die Position und Bewegung des Fahrzeugs berechnet – und damit auch die gefahrene Geschwindigkeit.


Sie haben Fragen zu den Schulen in unserer Verbandsgemeinde?

Schreiben Sie uns bis zum 03. Mai 2026 an fragen@herxheim.de. Wir beantworten jede Frage persönlich und wählen einige aus, um sie öffentlich zu beantworten.