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Verwaltung|Politik

Fälligkeiten der Grund- und Gewerbesteuer

Öffentliche Bekanntmachung

Fälligkeiten der Grund- und Gewerbesteuer, wiederkehrende Beiträge und der Hundesteuer im Jahr 2026

 

Die Verbandsgemeindekasse weist darauf hin, dass zu folgenden Stichtagen Abgaben fällig sind:

15. Februar / 15.Mai / 15. August / 15. November

Gewerbesteuer

Grundsteuer (mit Nebenabgaben)

wiederkehrende Beiträge

Hundesteuer  

Die Festsetzung der wiederkehrenden Beiträge für die Ortsgemeinde Insheim erfolgt in den kommenden Tagen. Die Fälligkeit dieser Beiträge verschiebt sich daher in den März 2026.

Wir bitten Sie die fälligen Forderungen pünktlich zu überweisen um Mahngebühren und einzuleitende Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden.

Zur Teilnahme an dem SEPA-Lastschriftverfahren können Sie jederzeit bei der Verbandsgemeindekasse, Tel. 501-206 oder 207 ein Formular anfordern.

 

-Verbandsgemeindekasse -

Veröffentlicht am: 10.02.2026