Öffentliche Bekanntmachung
Fälligkeiten der Grund- und Gewerbesteuer, wiederkehrende Beiträge und der Hundesteuer im Jahr 2026
Die Verbandsgemeindekasse weist darauf hin, dass zu folgenden Stichtagen Abgaben fällig sind:
15. Februar / 15.Mai / 15. August / 15. November
Gewerbesteuer
Grundsteuer (mit Nebenabgaben)
wiederkehrende Beiträge
Hundesteuer
Die Festsetzung der wiederkehrenden Beiträge für die Ortsgemeinde Insheim erfolgt in den kommenden Tagen. Die Fälligkeit dieser Beiträge verschiebt sich daher in den März 2026.
Wir bitten Sie die fälligen Forderungen pünktlich zu überweisen um Mahngebühren und einzuleitende Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden.
Zur Teilnahme an dem SEPA-Lastschriftverfahren können Sie jederzeit bei der Verbandsgemeindekasse, Tel. 501-206 oder 207 ein Formular anfordern.
-Verbandsgemeindekasse -
Veröffentlicht am: 10.02.2026
