Öffentliche Bekanntmachung
Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Herxheim für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
Gemäß § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an den Gemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Herxheim für das Haushaltsjahr 2026 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, ab dem 23.01.2026 bis zur Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat am 26.02.2026, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim, Zimmer 2.04, aus. Außerdem ist der Entwurf im Internet unter www.vg-herxheim.de/bekanntmachungen eingestellt.
Eine persönliche Einsichtnahme in den Haushaltsentwurf ist nach vorheriger Terminabsprache, telefonisch (07276-501204) oder per Mail (h.wien@herxheim.de), möglich.
Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Herxheim haben die Möglichkeit, ab dem 23.01.2026 innerhalb einer Frist von 14 Tagen, schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim oder bei dem Ortsbürgermeister, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim sowie elektronisch an haushalt@herxheim.de, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen.
Der Ortsgemeinderat wird, vor Beschlussfassung über die Haushaltssatzung, über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Herxheim, 19.01.2026
Sven Koch
Ortsbürgermeister
Veröffentlicht am 23.01.2026.
