Die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim erlässt als zuständige Behörde im Namen und im Auftrag der Ortsgemeinde Herxheim folgende
Allgemeinverfügung:
Gemäß § 36 Abs. 1 LStrG wird die Teilfläche des nachfolgend genannten Grundstücks in der Ortsgemeinde Herxheim als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Nr. 3 Buchstabe a) LStrG dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Bezeichnung der Straße | Fl. Nr. | Fläche | Beschränkungen |
Kesslerstraße
| 4413/3 | ca. 120 m | Parkplatz |
Die Widmung wird mit der öffentlichen Bekanntmachung wirksam. Die Allgemeinverfügung gilt zwei Wochen nach öffentlicher Bekanntmachung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Herxheim als bekanntgegeben. Die Verkehrsübergabe ist bereits erfolgt.
Hinweis:
Die Widmungsunterlagen können während der Öffnungszeiten (montags 8.00-18.00 Uhr, dienstags und mittwochs 8.00-12.00 Uhr, donnerstags 8.00-16.00 Uhr und freitags 8.00-12.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Zimmer 1.05, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim, eingesehen werden. Die Unterlagen sind auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Herxheim https://www.vg-herxheim.de/rathaus/oeffentliche-bekanntmachungen/ einsehbar.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, schriftformersetzend nach § 3 a Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 9 a Abs. 5 des Onlinezugangsgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.
Herxheim, den 17.03.2026
Verbandsgemeindeverwaltung
Christian Sommer
Bürgermeister
Veröffentlicht am 20.03.2026.
