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Verwaltung|Politik

Öffentliche Bekanntmachung


Die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim erlässt als zuständige Behörde im Namen und im Auftrag der Ortsgemeinde Herxheim folgende

Allgemeinverfügung:

Gemäß § 36 Abs. 1 LStrG wird die Teilfläche des nachfolgend genannten Grundstücks in der Ortsgemeinde Herxheim als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Nr. 3 Buchstabe a) LStrG dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

Bezeichnung der Straße

Fl. Nr.

Fläche

Beschränkungen

Kesslerstraße

 

4413/3

ca. 120 m

Parkplatz

Die Widmung wird mit der öffentlichen Bekanntmachung wirksam. Die Allgemeinverfügung gilt zwei Wochen nach öffentlicher Bekanntmachung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Herxheim als bekanntgegeben. Die Verkehrsübergabe ist bereits erfolgt. 

Hinweis:

Die Widmungsunterlagen können während der Öffnungszeiten (montags 8.00-18.00 Uhr, dienstags und mittwochs 8.00-12.00 Uhr, donnerstags 8.00-16.00 Uhr und freitags 8.00-12.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Zimmer 1.05, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim, eingesehen werden. Die Unterlagen sind auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Herxheim https://www.vg-herxheim.de/rathaus/oeffentliche-bekanntmachungen/ einsehbar. 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, schriftformersetzend nach § 3 a Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 9 a Abs. 5 des Onlinezugangsgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.

 

Herxheim, den 17.03.2026
Verbandsgemeindeverwaltung

Christian Sommer
Bürgermeister


Veröffentlicht am 20.03.2026.