Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.02.2026 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 der Ortsgemeinde Herxheim beschlossen. Bestandteile sind u.a. die Wirtschaftspläne 2026 für die Gemeindewerke Herxheim
(Elektrizitätswerk und Waldfreibad), Gemeindewerke Herxheim Ladeinfrastruktur und der Wirtschaftsplan des Altenzentrums St. Josef. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne Gemeindewerke und Altenzentrum wurden der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße vorgelegt.
Diese teilt mit Schreiben vom 23.04.2026 mit, dass,
- der Beschluss des Ortsgemeinderates über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Ortsgemeinde Herxheim für das Haushaltsjahr 2026 vom 26.02.2026 beanstandet wird, soweit der Ergebnishaushalt bezüglich der Planungsjahre 2027 bis 2028 und der Finanzhaushalt bezüglich der Planungsjahre 2027 bis 2029 gegen das Gebot des Haushaltsausgleichs verstoßen,
- in Bezug auf den Haushalt, die Haushalts- und Finanzlage der Ortsgemeinde Herxheim nach wie vor deutlich angespannt ist und die Gemeinde auch weiterhin als leistungsunfähig einzustufen ist. Weitere Konsolidierungsmaßnahmen sind dringend erforderlich,
- der in der Haushaltssatzung ausgewiesene Kredit in Höhe von 2.815.552 € sowie die Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, in Höhe von 3.597.000 €, unter dem Vorbehalt der Einzelgenehmigung genehmigt wird,
- der vorgesehene Kredit für das Altenzentrum St. Josef in Höhe von 249.000 € genehmigt wird,
- in Bezug auf den Haushaltsplan der Ortsgemeinde Herxheim sowie auf den Wirtschaftsplan der Gemeindewerke, gegen die vorgelegten Stellenpläne keine rechtlichen Bedenken erhoben werden. Gegen den Stellenplan des Altenzentrums werden Rechtsbedenken geltend gemacht,
- kommunalaufsichtlich der in der Haushaltssatzung ausgewiesene Höchstbetrag der Liquiditätskredite (Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse) in Höhe von 6.000.000 € genehmigt wird und
- die ausgewiesenen Höchstbeträge der Liquiditätskredite für das Altenzentrum „St. Josef“ in Höhe von 2.000.000 € und für die Gemeindewerke von 500.000 € ebenfalls genehmigt werden.
Weitere genehmigungspflichtige Teile enthält die Haushaltssatzung nicht.
Die Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne liegen in der Zeit vom
04.05.2026 bis einschließlich 18.05.2026
während der allgemeinen Öffnungszeiten, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim, Zimmer 2.04, öffentlich aus.
Eine persönliche Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminabsprache, telefonisch (07276-501 204) oder per Mail (h.wien@herxheim.de) möglich.
Es wird nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung auf Folgendes hingewiesen:
Die Satzung gilt ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen, auch wenn Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung verletzt wurden.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand nach Ziffer 2 die Verletzung geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
76863 Herxheim, 24.04.2026
gez.
Sven Koch
Ortsbürgermeister
Veröffentlicht am 04.05.2026.
