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Grundsteuerreform

Grundsteuerreform

Liebe Bürgerinnen,
liebe Bürger,

Ende Juni 2022 erhielten alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz ein Schreiben des zuständigen Finanzamtes mit wichtigen Informationen zur Grundsteuerreform und die für die Erklärung erforderlichen Daten.

Gem. § 228 VI Bewertungsgesetz sind die Feststellungserklärungen grundsätzlich elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Im Zeitraum 01.07.2022 bis 31.10.2022 kann dies kostenlos, sicher und bequem über das Steuerportal www.elster.de erledigt werden. Personen mit einem eigenen Benutzerkonto dürfen Erklärungen für ihre Angehörigen an das Finanzamt übermitteln. Eine entsprechende „Klickanleitung“ und alle sonstigen Informationen erhalten Sie über das Landesamt für Steuern unter https://www.lfst-rlp.de/unsere-themen/grundsteuer/

Aus der dem Informationsschreiben beigefügten Ausfüllhilfe des Finanzamtes können alle allgemeinen Informationen entnommen werden. Die gebäudespezifischen Daten sind durch die Eigentümer selbst zu ermitteln. Diese Daten können Sie aus Ihren Bauunterlagen oder dem notariellen Kaufvertrag entnehmen.

Liegen Ihnen diese Unterlagen nicht mehr vor, ist das Bauarchiv der Kreisverwaltung Ihr Ansprechpartner. Sämtliche Bauakten werden dort dauerhaft archiviert. https://www.suedliche-weinstrasse.de/de/buergerservice/dienstleistungen/Bauarchiv.php

Falls Sie über keinen Computerzugang oder über keinerlei IT-Kenntnisse verfügen und keine Angehörigen in der näheren Umgebung haben, sollten Sie beim Finanzamt rechtzeitig einen so genannten Härtefallantrag stellen und darum bitten, die Feststellungserklärung in Papierform einreichen zu dürfen. Setzen Sie sich dafür mit dem Finanzamt unter der auf dem Informationsschreiben angegebenen Rufnummer in Verbindung.

Die Verbandsgemeindeverwaltung (Grundsteuerstelle) darf aus rechtlichen Gründen keine Ausfüllhilfe leisten.
Bitte wenden Sie sich bei Problemen oder Fragen direkt an das zuständige Finanzamt oder einen Steuerberater.

gez.

Hedi Braun
Bürgermeisterin


Frist 01/2023: Grundsteuerreform

Ausführliches zur Grundsteuerreform finden Sie hier: