Auszug aus dem Flächennutzungsplan der VG

Wirtschaft

Mit unseren Ortsgemeinden gelten wir als eines der wichtigsten mittelständischen Zentren unseres Landkreises.

Straßenreinigung

Strassenreinigung

Um unsere Straßen (und unser Ortsbild) sauber zu halten, muss jeder - die Ortsgemeinde, aber auch die Grundstückseigentümer - seine Aufgaben erfüllen.

Die Zuständigkeit regelt die jeweilige Straßenreinigungssatzung der Ortsgemeinde Herxheim, Herxheimweyher, Insheim und Rohrbach. Danach obliegt die Straßenreinigungspflicht den Eigentümern und Besitzern der angrenzenden Grundstücke. Mehrere Reinigungspflichtige sind gesamtschuldnerisch verantwortlich. Als reinigungspflichtige Personen müssen Sie wöchentlich den Gehweg und die Parkbuchten kehren; für die Straße bis zur Mitte der Fahrbahn gilt dies nach Bedarf. Gras und Unkraut sind umweltfreundlich zu entfernen, damit keine Schäden am Gehweg entstehen. Straßenrinnen und -abfluss müssen frei gehalten werden, damit das Niederschlagswasser ungehindert abfließen kann.

 Bäume, Hecken oder andere Pflanzen, die über den Gehweg oder die Straße wachsen, müssen Sie regelmäßig zurückschneiden. Bitte achten Sie darauf, dass der Gehweg bis zu einer Höhe von 2,50 Meter und die Fahrbahn bis zu einer Höhe von 4,50 Meter frei passierbar sein müssen. Das Gras und Unkraut, das an vielen Stellen in der Regenrinne wächst, zeigt, dass die dortigen Anlieger ihrer Straßenreinigungspflicht nicht nachkommen.
 

Die örtliche Ordnungsbehörde führt Kontrollen durch und behält sich vor, bei Verstößen Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten.

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