Leben_Titel.JPG

Leben und freizeit

„Mit dem Leben ist es wie mit einem Theaterstück. Es kommt nicht darauf an, wie lang es ist, sondern wie bunt.“ (Lucius Annaeus Seneca)

Umweltpreis

Verleihung eines Umweltpreises durch die VG Herxheim

Umweltpreis.jpg

Die wirkungsvolle Auseinandersetzung mit aktuellen Umweltproblemen und deren nachhaltige Bewältigung erfordert ein hohes Interesse der Allgemeinheit und ein besonderes Maß an Eigeninitiative. Um dieses Engagement unserer Bürgerinnen und Bürger zu würdigen, hat der Verbandsgemeinderat im Jahr 2016 beschlossen, im dreijährigen Turnus einen Umweltpreis auszuloben.

Nachdem im Jahr 2017 die Garten- und Freizeitgemeinschaft Insheim sowie die BUND-Ortsgruppe ausgezeichnet wurden, suchen wir in diesem Jahr neue tolle Ideen und Projekte für die Verleihung des Umweltpreises 2020.

Der Umweltpreis der Verbandsgemeinde Herxheim ist offen für alle. Er kann an Einzelpersonen – auch Kinder und Jugendliche – Personengruppen, Schulen und Kindertagesstätten, Unternehmen aus Landwirtschaft, Dienstleistung, Handwerk oder Industrie, Organisationen, Verbände und Vereine verliehen werden. Die Umweltaktivitäten müssen nachweislich in der Verbandsgemeinde Herxheim erbracht und bereits umgesetzt worden sein. Die Entscheidung über die Preisträger trifft als Jury der Bauausschuss (Ausschuss für Planungen, Bauen, Umwelt und Verkehr) der Verbandsgemeinde Herxheim, der Verbandsgemeinderat beschließt die Vergabe.

Sie sind umweltbewusst, haben Freude daran, etwas zu bewirken und setzen sich gerne für die Verbesserung unserer Lebensqualität ein? Wir ermutigen Sie, mit Ihren Ideen und Projekten noch heute zu beginnen. Ihre Einsendungen senden Sie bis zum 30.10.2020 vorzugsweise per E-Mail an

oder auf dem Postweg an

Bürgermeisterin Hedi Braun

Obere Hauptstraße 2

76863 Herxhim


Richtlinie

über die Verleihung eines Umweltpreises auf der Ebene der Verbandsgemeinde Herxheim

Ziel
Der Preis soll die Auseinandersetzung mit Umweltproblemen in der Öffentlichkeit fördern und Anreiz für eine wirkungsvolle Bewältigung dieser Probleme sein. Das Umweltbewusstsein der Einwohner der Verbandsgemeinde soll gestärkt werden. Mit der Auslobung des Preises sollen die Einwohner motiviert werden, sich für die Belange des Umweltschutzes einzusetzen und aktiv bei der Beseitigung von umweltbeeinträchtigenden Zuständen mitzuwirken. Die Verbreitung des Umweltschutzgedankens auf Ebene der Verbandsgemeinde soll gefördert werden.

Zweck
Mit dem Umweltpreis sollen besondere Leistungen im Bereich des Umweltschutzes gewürdigt werden. Auszeichnungswürdig sind solche Leistungen, die sich mit Umwelt- und Naturschutz oder ähnlichem befassen. Herausragende Leistungen für den Schutz der Umwelt, der Biologischen Vielfalt und der natürlichen Ressourcen sowie für den Naturschutz sind gefragt. Beispielhafte natur- und umwelterhaltende sowie fördernde Leistungen in der Verbandsgemeinde Herxheim (z. B. Wasserreinhaltung, Gewässerschutz, Biotop- und Artenschutz, Grünpflegemaßnahmen und ähnliches).

Dotierung
Der Preis besteht aus einer Urkunde und einer Geldzuwendung in Höhe von bis zu 3.000 €uro, die zweckbestimmt verwendet werden müssen. Die Aufteilung des Preises auf mehrere Preisträger ist möglich. Die Behördenleitung behält sich zusätzlich eine persönliche Anerkennung vor.

Vergabeturnus
Der Umweltpreis der Verbandsgemeinde Herxheim wird in einem dreijährigen Turnus verliehen. Die erstmalige Verleihung erfolgt im Jahr 2017.

Termine
Die Auslobung im Jahr der Verleihung erfolgt im Monat September, Einsendeschluss ist Ende Oktober. Die Preisverleihung erfolgt dann Mitte Dezember.

Teilnahmeberechtigte
Der Umweltpreis kann an
- Einzelpersonen (auch Kinder und Jugendliche)
- Personengruppen
- Schulen, Kindertagesstätten
- Unternehmen aus Landwirtschaft, Dienstleistungsgewerbe, Handwerk, Industrie
- Organisationen, Verbänden und Vereinen
verliehen werden. Er ist somit für jedermann offen.
Kommunen oder deren politische Vertreter sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Firmen-, Vereins- oder Wohnsitz muss in der Verbandsgemeinde Herxheim liegen. Filialen und Geschäftsniederlassungen sind zur Bewerbung berechtigt.
Die Umweltaktivitäten müssen nachweislich in der Verbandsgemeinde Herxheim erbracht worden sein. Es werden nur Maßnahmen berücksichtigt, die bereits verwirklicht wurden.
Eine Prämierung von Privatpersonen erfolgt nur, wenn sie auch der Allgemeinheit von Nutzen sind. Sie dürfen nicht bereits mit gleichartigen Ehrungen ausgezeichnet worden sein.

Jury
Die Jury besteht aus dem Ausschuss für Planungen, Bauen, Umwelt und Verkehr der Verbandsgemeinde Herxheim. Sie wählt unter den Bewerbern die Preisträger aus. Der Verbandsgemeinderat beschließt die Vergabe.

Preisverleihung
Die Bewerber werden über den Erfolg ihrer Teilnahme schriftlich benachrichtigt. Die öffentliche Bekanntgabe erfolgt im Rahmen der Preisverleihung durch den Bauausschuss (Ausschuss für Planungen, Bauen, Umwelt und Verkehr).