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Informationen aus dem Rathaus

Jeder Einzelne leistet seinen Beitrag zum Wohl einer Gemeinschaft. Das ist die Basis für ein Team, eine Gesellschaft und die gesamte Zivilisation.“ – Vince Lombardi

Dorfgemeinschaftshaus

Dorfgemeinschaftshaus Herxheimweyher

Dorfgemeinschaftshaus Herxheimweyher

Das im Jahr 1987 gebaute Dorfgemeinschaftshaus Herxheimweyher kann bei einer Tischbestuhlung eine Feier bis ca. 100 Personen ermöglichen.




Dorfgemeinschaftshaus Herxheimweyher

Knittelsheimer Weg 3

76863 Herxheimweyher

Ansprechpartnerin

Frau Claudia Uelsmann

+49 172 9463432

Kostenübersicht -Auszug aus der Benutzungsordnung-

Für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses werden folgende Entgelte erhoben:

  1. Für eingetragene örtliche Vereine (Tätigkeitsschwerpunkt in Herxheimweyher) sind 2 Veranstaltungen pro Jahr mietfrei.
  2. Örtliche Veranstaltungen kultureller und sozialer Art sind mietfrei.
  3. Nebenkosten sind bei allen Veranstaltungen zu erstatten.
  4. Für jede weitere Veranstaltung werden erhoben:

Mietkosten:
a) Einwohner (wohnhaft in Herxheimweyher) und eingetragene örtliche Vereine (Tätigkeitsschwerpunkt in Herxheimweyher)   100 €
b) Auswärtige und andere/gewerbliche Veranstaltungen  200 €

Nebenkosten:
c) Grundkostenpauschale Sommer (Mai – September)   90 €
d) Grundkostenpauschale Winter (Oktober – April)  120 €
e) Reinigungskosten
Die Reinigungskosten nach den einzelnen Veranstaltungen werden dem Nutzungsberechtigten voll in Rechnung gestellt. Die Höhe des Stundenlohnes ergibt sich aus der Kostenrechnung des abgelaufenen Haushaltsjahres.

5. Das Dorfgemeinschaftshaus wird zu Trauerfeiern von Einwohnern mietfrei überlassen. Die Nebenkosten sind zu erstatten.

6. Die Ortsgemeinde Herxheimweyher behält sich vor, vom Nutzungsberechtigten vor Beginn der Veranstaltung einen Vorschuss in Höhe des mutmaßlichen Entgelts zu verlangen.

7. Die Mietkosten werden pro Nutzungstag berechnet. Ein Nutzungstag entspricht jeweils der Anmietung von 10 Uhr – 10 Uhr des Folgetages an Freitagen und Samstagen sowie von 10 Uhr – 2 Uhr des Folgetages an Sonntagen. Angrenzende für die Veranstaltung reservierte Nutzungstage werden jeweils mit 50 % der entsprechenden Mietkosten berechnet, zzgl. voller Nebenkosten. Werden die angrenzenden Nutzungstage nur zum Auf-/Abbau genutzt, werden für diese keine Nebenkosten berechnet. Bei Einigung mit dem vorhergehenden/nachfolgenden Nutzer sowie dem Bevollmächtigten für Übergabe/Abnahme sind kurz vor der Veranstaltung hiervon abweichende Zeiten vereinbar.