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Informationen aus dem Rathaus

Jeder Einzelne leistet seinen Beitrag zum Wohl einer Gemeinschaft. Das ist die Basis für ein Team, eine Gesellschaft und die gesamte Zivilisation.“ – Vince Lombardi

Öffentliche Bekanntmachung


 

Aufgrund der
§§ 1 Abs. 1, 9 Abs. 1 Satz 1, 103 Abs. 1 Nr. 1, 104 Abs. 1, 105 Abs. 1 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) in der Fassung vom 10. November 1993 (GVBl. S. 595), BS 2012-1, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. September 2020 (GVBl. S. 516), und des § 1 der Landesverordnung über die Zuständigkeit der allgemeinen Ordnungsbehörden in der Fassung vom 31. Oktober 1978 (GVBl. S. 695), BS 2012-1-2, zuletzt geändert durch § 4 Abs. 2 der Verordnung vom 14. Januar 2020 (GVBl. S. 29), sowie § 106 Abs. 1 Nr. 1 POG und der § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 308), BS 2010-3, zuletzt geändert durch § 48 des Gesetzes vom 22. Dezember 2015 (GVBl. S. 487), in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der Fassung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 4. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 344),

erlässt die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim – örtliche Ordnungsbehörde – folgende

 

Allgemeinverfügung:

 

  1. Anlässlich des Sommernachtsfestes im Waldstadion Herxheim ist es von Mittwoch, 8. Mai 2024, 19:00 Uhr, bis Donnerstag, 9. Mai 2024, 02:00 Uhr, verboten, im in Satz 2 näher bezeichneten öffentlichen Straßen und öffentlichen Anlagen Glasgetränkebehältnisse (Flaschen, Gläser) oder alkoholhaltige Getränke mitzuführen und/oder zu verzehren. Das Verbot gilt für den Teilbereich der St. Christophorusstraße, zwischen der Einmündung Quartier Lanzet und der Einmündung Siedlungsstraße (siehe schraffierte Fläche der Karte im Anhang). Die MSVH als Veranstalter hat darauf hingewiesen, dass aufgrund des Hausrechts Kinder und Jugendlichen ohne Begleitung ihrer Personensorgeberechtigten beim Sommernachtsfest kein Einlass gewährt wird.

  2. Ausgenommen von dem Verbot nach Nr. 1 ist das Mitführen von geschlossenen Glasgebinden oder alkoholhaltigen Getränken durch Personen, welche diese offensichtlich und ausschließlich zur unmittelbaren Mitnahme zur häuslichen Verwendung erworben haben.

  3. In jedem Fall der Zuwiderhandlung gegen das Verbot nach Nr. 1 werden die Glasgetränkebehältnisse (Flaschen, Gläser) oder die alkoholhaltigen Getränke beschlagnahmt und vernichtet.  

  4. Es erfolgt der Hinweis, dass die MSVH als Veranstalter aufgrund ihres Hausrechts im Waldstadion Herxheim verboten hat, beim Sandbahnrennen am Donnerstag, 9. Mai 2024 von 02:00 Uhr bis 20:00 Uhr Glasflaschen und Gläser in den eingefriedeten Bereich des Waldstadions mitzunehmen. Außerdem ist die Mitnahme von alkoholischen und alkoholfreien Getränken in den eingefriedeten Bereich des Waldstadions nicht erlaubt.

  5. In jedem Fall der Zuwiderhandlung gegen das Verbot nach Nr. 4 werden die Glasflaschen bzw. Getränke beschlagnahmt und vernichtet.

  6. Die örtliche Ordnungsbehörde behält sich vor, bei Verstößen oder bei sonstigen Änderungen der Gefahrenlage, weitergehende Anordnungen zu treffen.

  7. Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird im öffentlichen Interesse angeordnet.

  8. Diese Allgemeinverfügung gilt mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gemacht.

 

Begründung:
Gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ist eine Begründung nicht notwendig, wenn eine Allgemeinverfügung öffentlich bekanntgegeben wird. Die Allgemeinverfügung mit Begründung kann in der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Raum 1.04, Obere Hauptstr. 2, 76863 Herxheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.

 

Hinweis:
Die Allgemeinverfügung wurde auch im Internet unter www.vg-herxheim.de veröffentlicht.

 

Herxheim, den 12.04.2024
Verbandsgemeindeverwaltung

 

Christian Sommer
Bürgermeister